Werbeverbot der offenen Pensionsfonds (teilweise) verfassungswidrig – Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofes
Am 3. November 2015 urteilte der polnische Verfassungsgerichtshof über die Anträge des Staatspräsidenten und des Ombudsmanns bezüglich der Verfassungskonformität der gesetzlichen Änderungen im Pensionssystem in Polen (Az.: K1/14). Die neue Regelung, wie im Art. 197a Abs. 1 des Gesetzes vom 28. August 1997 über die Organisation und Arbeitsweise der Pensionsfonds (Polnische Fassung – ISAP) formuliert, sah unter anderem die Einschränkungen der von Pensionsfonds vorgenommenen Werbemaßnahmen vor. Diese fand der polnische Verfassungsgerichtshof verfassungswidrig, ohne dabei sonstige gesetzliche Vorschriften zu Marketing der Pensionsfonds in Frage zu stellen. Siehe mehr unter VERÖFFENTLICHUNGEN: Nazwy prawnie zastrzeżone w działalności prowadzonej na rynku finansowym…