Der Entwurf der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung als urheberrechtlich geschütztes Werk – Urteil des polnischen Obersten Gerichts
Für die Ermittlung der rechtlichen Stellung des Urhebers des Werkes gegenüber dem Nutzer, der von der in dem Werk liegenden Idee bei der eigenen Tätigkeit Gebrauch macht, bedarf es nicht nur einer gründlichen Analyse des ursprünglichen Werkes selbst, sondern auch des, das darauf aufgebaut wurde und zum Streitgegenstand wurde.
Die Beziehungen zwischen den ähnlichen Werken können sehr komplex sein und jeder Umstand kann sich auf die rechtliche Würdigung der Ansprüche ihrer Urheber auswirken. Diese Beobachtung kann als Zusammenfassung für das Urteil des Obersten Gerichts gelten (Az. I CSK 257/15).
Der Grund für den Streit, der letztendlich vor Gericht kam, war ein relativ untypisches Werk für das Urheberrecht, nämlich ein Entwurf der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung / AHB der Radfahrer. Sie wurden aus Sicht der Regelungen des geltenden Gesetzes über das Urheberrecht und die verwandten Rechte beurteilt (Text: ISAP).
Siehe auch unter AKTUELLES: Die akademische Vorlesung als Werk im Lichte des Urheber- und Vertragsrechts…