Grenzen des Urheberrechts – Interview mit GazetaPrawna.pl

Ist ein architektonisches Bebauungskonzept des Wohnbaukomplexes inklusive seiner Elemente (z.B. Gartenlaube) urheberrechtlich schützbar? Der Werkbegriff umfasst im polnischen Urheberrecht unter anderem
die Werke der Architektur oder der Stadtplanung (siehe das polnische Gesetz vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – ISAP). Dennoch sind die Vermögensrechte der Urheber solcher Werke keinesfalls grenzenlos. In einem Interview mit Red. Tomasz Jurczak (elektronische Ausgabe von „Gazeta Prawna“ vom 31 Dezember 2014) nimmt Dr. Nestoruk die Stellung zu den Fragen der rechtlichen Konsequenzen der vertraglichen Bestimmungen eines Kaufvertrages, der von einem Verbraucher abgeschlossen wurde, um das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück anzuschaffen, das zugleich den Bestandteil des eigenständigen Bebauungskonzepts bildet. Siehe auch unter VERÖFFENTLICHUNGEN: Stawiasz altanę w ogrodzie? Spytaj dewelopera o zgodę lub zapłacisz karę…

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