Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten – neues Gesetz und neue gesetzliche Pflichten für Unternehmer
Um den Verbrauchern wirksame Instrumente zur Durchsetzung ihrer Rechte zu gewährleisten ist die Verfügbarkeit alternativer Instrumente zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer, die sich aus dem mit dem Verbraucher geschlossenen Vertrag ergeben (sog. Verbraucherrechtsstreitigkeiten), von besonderer Bedeutung.
Im polnischen Gesetzblatt ist gerade das am 23. September 2016 verabschiedete Gesetz über außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten (zum Text: ISAP) erschienen, mit dem die moderne Regulierung in diesem Bereich eingeführt wird. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) (zum Text: Eur-Lex) in die polnische Rechtsordnung erfolgt. Zugleich dient das Gesetz dazu, in Polen die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) (zum Text: Eur-Lex) zu ermöglichen.
Die meisten Bestimmungen des neuen Gesetzes werden bereits Anfang 2017 in Kraft treten.