Die Gewerbeordnung in Polen – das neue Gesetz wird erlassen
Ende der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wieder in die polnische Rechtsordnung übernommener Grundsatz der Gewerbefreiheit war jeweils in den gesetzlichen Regelungen präzisiert. Bei dem gerade von Sejm der RP verabschiedeten Unternehmensgesetz vom 6. März 2018 (der Text: ISAP) handelt es sich um eine weitere Version von der zentralen gesetzlichen Regelung über die Ausübung des wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen.
Im ersten Gesetzesabschnitt werden die wichtigsten Begriffe (unter anderen „Gewerbetreibende“) definiert sowie die für die Ausübung des wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen wichtigsten Grundsätze zusammengestellt. Weiter findet man die gesetzliche Ausformulierung der zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerbetreibenden geltenden Verhältnisse. Noch weiter wird die Aufnahme, die Ausübung sowie die Beendigung der Gewerbe geregelt. Hier sind insbesondere die Vorschriften über zuständige Registerbehörden, Kennzeichnung der Gewerbetreibende und ihrer Waren, sowie über die Ausführung von Zahlungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten erfasst.
Siehe auch in VERÖFFENTLICHUNGEN: Główne kierunki rozwoju ustawy o zwalczaniu nieuczciwej konkurencji…