Jahresprämie alleine für die Annahme der Ware zum Verkauf als unlautere Zahlung – Urteil des polnischen Obersten Gerichts
Vor dem polnischen Obersten Gericht erging ein weiteres wichtiges Urteil (Az. I CSK 824/14) über die illegalen Marketing- und Logistik-Zahlungen, die nach Maßgabe des Art. 15 Abs. 1 Ziff. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 16. April 1993 als unlauterer Wettbewerb behandelt werden (der Text: ISAP).
In diesem Fall war Gegenstand der gerichtlichen Beurteilung die sog. Jahresprämie in Form einer zusätzlichen, dem die Ladenkette beliefernden Unternehmen berechneten Zahlung, die aus den durch die Ladenkette im betreffenden Zeitraum erzielten Umsätzen resultierte. Das Oberste Gericht prüfte insbesondere, ob solch eine Zahlung (die als Prozent vom Umsatz berechnet wird) als Handelsspanne definiert werden kann oder ob es sich dabei um eine andere Zahlung handelt, die für die Annahme der Ware zum Verkauf erhoben wird, was verboten ist.