Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Binnenmarkt – Inkrafttreten der EU Richtlinie
Heute sind die Vorschriften der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in Kraft getreten (zum Text: Eur-Lex).
Wie der Präambel zu entnehmen ist „schätzen [die Unternehmen] – unabhängig von ihrer Größe – Geschäftsgeheimnisse als genauso wichtig wie Patente und andere Formen von Rechten des geistigen Eigentums ein. Sie nutzen Vertraulichkeit als Managementinstrument für unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit und Forschungsinnovationen; dabei geht es um ein breites Spektrum von Informationen, das über das technologische Wissen hinausgeht und auch Geschäftsdaten wie Informationen über Kunden und Lieferanten, Businesspläne sowie Marktforschung und -strategien einschließt.”
Mit dieser Richtlinie wird die Absicht verfolgt, den Schutz der Geschäftsgeheimnisse in allen EU-Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Es handelt sich dabei um einen Versuch, die oft widersprüchlichen Interessen der Urheber, Innovatoren, Unternehmer und ihrer Arbeitnehmer in Einklang zu bringen, um die Innovationen zu fördern.
Die Mitgliedsstaaten haben die Richtlinie bis zum 9. Juni 2018 in ihre Rechtsordnungen zu implementieren.
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird zur Zeit in Polen generell im Gesetz vom 16. April 1993 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (zum Text: ISAP) sowie in zahlreichen Sondergesetzen (z.B. für Banken, freie Berufe) gewährt.
Siehe auch unten VERÖFFENTLICHUNGEN: Report: Poland, in: F. Henning-Bodewig (Hrsg.), International Handbook on Unfair Competition…